BLEFA BEVERAGE SYSTEMS Edelstahlkegs bieten Ihnen das Maximum an Sicherheit und Zuverlässigkeit im täglichen Einsatz bei Ihren Kunden. Unser Eurokeg aus Edelstahl sorgt für den sichtbaren Unterschied mit höchster Qualität für Bier, Wein oder Softdrinks.
Ihre Vorteile mit dem Euro Keg
Das DIN Keg von BLEFA BEVERAGE SYSTEMS bietet Ihnen das Maximum an Sicherheit und Zuverlässigkeit im täglichen Einsatz bei Ihren Kunden.
Vorteile des DIN Kegs
Dank des schmalen Durchmessers des Schlank Kegs können mehrere Biersorten und mehr Liter auf beengtem Raum realisiert werden als beispielsweise bei einem Euro oder DIN Keg.
Ihre Vorteile mit dem Schlank Keg
Als ein weltweit führender Anbieter von Edelstahlkegs bieten wir auch unseren Kunden in den USA und in Kanada Bier-, Wein- und Softdrinkfässer aus Edelstahl in unterschiedlichen Volumina und Durchmessern an.
Ihre Vorteile mit dem US Keg
Die Kopf- und Fußringe des Edelstahlfasses für Bier, Wein und Softdrinks sind aus widerstandsfähigem Polyethylen gefertigt. Ein robustes Keg für den Transport und das Handling in der Gastronomie.
DIE BESONDERHEITEN DES FINNKEGS
Mit dem schlanken Design sind unsere GSG Fässer die Lösung, wenn Sie Gewicht und Platz zugleich sparen möchten, ohne auf die wertvollen Vorteile eines Keg-Körpers aus Vollstahl verzichten zu wollen. Die GSG Kegs von BLEFA BEVERAGE SYSTEMS besitzen gummierte Kopf- und Fußringe, die auf die Edelstahlblase aufvulkanisiert sind. Neben dem schlanken und platzsparenden Design der Fässer für Bier, Wein und Softdrinks profitieren Sie von einem leichten und geräuscharmen Handling.
DIE BESONDERHEITEN DES GSG EDELSTAHLKEGS
Dieses Vollstahlkeg sorgt mit seinem bayrischen Anstich für ein besonderes Bierfassvergnügen ohne aufwendige Zapfanlage.
GUT BERATEN MIT DEM PARTY KEG
Das Party-Fass von BLEFA BEVERAGE SYSTEMS sorgt mit seinem „rustikalen“ Aussehen für die passende Stimmung auf öffentlichen oder privaten Veranstaltungen. Die Holzfassoptik und der bayrische Anstich sorgen für ein Bierfassvergnügen der besonderen Art.
IHRE VORTEILE MIT DEM PARTY-FASS
Unser Optikeg ist die Lösung für leichtes und ergonomisches Handling. Das Keg aus Edelstahl überzeugt durch sein leichtes Gewicht – optimal zur Erfüllung der angestrebten 25-kg-Verordnung zur Limitierung von Lasten, die im täglichen Gebrauch bewegt werden sollen.
IHRE VORTEILE MIT DEM OPTIKEG
„Free Carrier"/„Frei Frachtführer" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Käufer benannten Person beim Verkäufer oder an einem anderen benannten Ort liefert. Die Parteien sind gut beraten, die Stelle innerhalb des benannten Lieferortes so genau wie möglich zu bezeichnen, da an dieser Stelle die Gefahr auf den Käufer übergeht.
"Free On Board" / "Frei an Bord" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffs im benannten Verschiffungshafen liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.
„Cost, Insurance and Freight"/"Kosten, Versicherung und Fracht" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffs liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag abzuschließen sowie die Kosten und Fracht zu tragen, die für die Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungshafen erforderlich sind. Zudem hat der Verkäufer auf eigene Kosten eine Transportversicherung abzuschließen, die zumindest der Mindestdeckung gemäß den Klauseln (C) der Institute Cargo Clauses (LMA/IUA) oder ähnlichen Klauseln entspricht.
„Delivered At Place"/„Geliefert benannter Ort" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung zum benannten Ort stehen.
„Delivered Duty Paid"/„Geliefert verzollt" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung stellt. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware bis zum Bestimmungsort stehen und hat die Verpflichtung, die Ware nicht nur für die Ausfuhr, sondern auch für die Einfuhr freizumachen, alle Abgaben sowohl für die Aus- als auch für die Einfuhr zu zahlen sowie alle Zollformalitäten zu erledigen.
Platzsparend, leicht und jederzeit einsatzbereit. Das GOKEG, bestehend aus einer robusten Edelstahlfassblase sowie stabilen Kopf- und Fußringen aus PP, ist die Lösung, wenn Sie höchste Zuverlässigkeit bei größter Flexibilität in der Anwendung erwarten.
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